Home
Wir über uns
Infos zur MPU
Zuweisung zur MPU
Unsere Leistungen
Alkohol
Punkte
Betäubungsmittel
Leistungstests
Punkteabbau
Sperrfrist
Kontakt
Standorte
Impressum
Links

Punkteabbau:

  • Wir bieten Ihnen eine Verkehrspsychologische Beratung nach § 4 Abs.9 StVG. Sollten Sie mit 14 bis 17 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen sein, dann kommt diese Maßnahme für Sie in Frage.
  • Sie können insgesamt 2 Punkte von Ihrem Punktekonto abzubauen. In der Regel weist Sie die Fahrerlaubnisbehörde bei Vorliegen dieser Voraussetzung auf die Möglichkeit des Punkteabbaus hin.
  • Bei dem Erreichen von 18 Punkten entzieht die Behörde Ihnen auf dem Verwaltungsweg die Fahrerlaubnis für mindestens ein halbes Jahr. Sie können nach Ablauf dieser Zeitspanne einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Die Behörde fordert eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung von Ihnen, da Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen.
  • Deshalb ist es sinnvoll –nicht nur wegen der Reduzierung der Punkte- mit Hilfe einer Verkehrspsychologischen Beratung Verhaltensweisen einzuüben und zu reflektieren, die es Ihnen ermöglichen, in Zukunft konfliktfrei am Straßenverkehr teilzunehmen.
  • In einer Verkehrspsychologischen Beratung nehmen Sie an 3 – 4 Sitzungen in Einzelgesprächen teil, die in der Regel innerhalb von 4 Wochen stattfinden. Danach erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde.

 

to Top of Page

institut für verkehrspsychologie, verhaltenstraining und coaching | h.ackermann@web.de