| | | | Führerscheinentzug wegen Betäubungsmitteln:
- Sie sind unter dem Einfluss von Betäubungsmittel (Cannabis, Heroin, Kokain, Ecstasy, Amphetamine) im Straßenverkehr aufgefallen, haben einen Strafbefehl bekommen und die Fahrerlaubnis wurde Ihnen entzogen.
- Die Behörde wird ein Gutachten zur Fahreignung von Ihnen fordern, damit Sie die Zweifel an Ihrer Fahreignung ausräumen können.
Wir bieten Ihnen:
- Einzelberatung und -therapie im Umfang von je 1,5 Stunden in 1 - 2 Sitzungen pro Woche innerhalb von 2 - 6 Monaten. Einstieg jederzeit möglich.
oder/und:
- Gruppenberatung und -therapie im Umfang von 2,5 Stunden in einer Sitzung pro Woche innerhalb von 2 - 6 Monaten. Einstieg jederzeit möglich.
ergänzend:
- Abgleich der Fortschritte im Beratungs- und Therapieprozess mit dem Therapieplan.
- Erhebung des Ist-Standes in der Leistungsuntersuchung unter Originalbedingungen einer Begutachtungsstelle.
Inhalt der Beratung/Therapie:
- Analyse der Fahrt(en) unter Betäubungsmitteleinfluss
- Bearbeitung der Ursachen Ihres Deliktes
- Soziale, psychische und familiäre Folgen des Führerscheinentzuges
- Aufarbeitung der Entwicklung Ihrer Betäubungsmittelkonsumgewohnheiten
- Einübung eines stabilen Verzichts auf Betäubungsmittel
- Wirkung von Betäubungsmittel auf Urteilskraft und Leistungsfähigkeit
- Ablehnungstechniken
- Bearbeiten von Hausaufgaben
- Ablauf der MPU
- Angst- und Stressbewältigung vor der MPU
- Abbau von Vorurteilen gegenüber der MPU
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| | | institut für verkehrspsychologie, verhaltenstraining und coaching | h.ackermann@web.de |
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