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Führerscheinentzug wegen Betäubungsmitteln:

  • Sie sind unter dem Einfluss von Betäubungsmittel (Cannabis, Heroin, Kokain, Ecstasy, Amphetamine) im Straßenverkehr aufgefallen, haben einen Strafbefehl bekommen und die Fahrerlaubnis wurde Ihnen entzogen.
  • Die Behörde wird ein Gutachten zur Fahreignung von Ihnen fordern, damit Sie die Zweifel an Ihrer Fahreignung ausräumen können.

 

Wir bieten Ihnen:

  • Einzelberatung und -therapie im Umfang von je 1,5 Stunden in 1 - 2 Sitzungen pro Woche innerhalb von 2 - 6 Monaten. Einstieg jederzeit möglich.

oder/und:

  • Gruppenberatung und -therapie im Umfang von 2,5 Stunden in einer Sitzung pro Woche innerhalb von 2 - 6 Monaten. Einstieg jederzeit möglich.

ergänzend:

  • Abgleich der Fortschritte im Beratungs- und Therapieprozess mit dem Therapieplan.
  • Erhebung des Ist-Standes in der Leistungsuntersuchung unter Originalbedingungen einer Begutachtungsstelle.

 

Inhalt der Beratung/Therapie:

  • Analyse der Fahrt(en) unter Betäubungsmitteleinfluss
  • Bearbeitung der Ursachen Ihres Deliktes
  • Soziale, psychische und familiäre Folgen des Führerscheinentzuges
  • Aufarbeitung der Entwicklung Ihrer Betäubungsmittelkonsumgewohnheiten
  • Einübung eines stabilen Verzichts auf Betäubungsmittel
  • Wirkung von Betäubungsmittel auf Urteilskraft und Leistungsfähigkeit
  • Ablehnungstechniken
  • Bearbeiten von Hausaufgaben
  • Ablauf der MPU
  • Angst- und Stressbewältigung vor der MPU
  • Abbau von Vorurteilen gegenüber der MPU

 

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institut für verkehrspsychologie, verhaltenstraining und coaching | h.ackermann@web.de