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Zuweisung zur MPU:

Eine Medizinisch – Psychologische Untersuchung (MPU) wird von der Verwaltungsbehörde verlangt, wenn Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen.

Diese Zweifel bestehen bei folgenden Sachverhalten zu 98 %:

  • Sie sind mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,60 Promille oder unter Betäubungsmitteleinfluss stehend, im Straßenverkehr aufgefallen.
  • Sie sind mit zwei oder mehreren Fahrten unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr aufgefallen.
  • Sie haben 18 Punkte oder mehr im Verkehrszentralregister in Flensburg angesammelt.
  • Sie sind mit allgemeinrechtlichen oder verkehrsrechtlichen Straftaten in Erscheinung getreten.
  • Sie haben eine MPU mit negativem Ergebnis erhalten.

 

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