Zuweisung zur MPU:
Eine Medizinisch – Psychologische Untersuchung (MPU) wird von der Verwaltungsbehörde verlangt, wenn Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen.
Diese Zweifel bestehen bei folgenden Sachverhalten zu 98 %:
- Sie sind mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,60 Promille oder unter Betäubungsmitteleinfluss stehend, im Straßenverkehr aufgefallen.
- Sie sind mit zwei oder mehreren Fahrten unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr aufgefallen.
- Sie haben 18 Punkte oder mehr im Verkehrszentralregister in Flensburg angesammelt.
- Sie sind mit allgemeinrechtlichen oder verkehrsrechtlichen Straftaten in Erscheinung getreten.
- Sie haben eine MPU mit negativem Ergebnis erhalten.